Leistungen

Gewinnermittlung für Freiberufler und Kleinunternehmer

Nicht alle Unternehmer müssen zur Gewinnermittlung eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Freiberufler und Unternehmer, die bestimmte Umsatz/Gewinngrenzen nicht reißen, können eine vereinfachte Ermittlung durchführen, die den Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ausweißt (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Wir erstellen Ihre Einnahmen/Überschuss-Rechnung auf Basis Ihrer Buchhaltung und können Ihnen die für Sie wichtigen Informationen liefern, wie sich Ihr Unternehmen im Zeitverlauf entwickelt hat. Unsere Aufgabe ist es nicht nur, Ihren Erfolg zu ermitteln, sondern Ihnen auch die Daten greifbar zu machen. Wir helfen bei Fragen zu Ihrer Erfolgsrechnung immer gern weiter.